Aktuelle Informationen zu Corona
Die aktuell herrschende Pandemie, verursacht durch den Virus Sars-CoV-2, führt natürlich auch zu Einschränkungen bzw. besonderen Hygienemaßnahmen in allen Kindertagespflegestellen. Bis auf weiteres herrscht wieder Regelbetrieb. Wir bitten alle Eltern, deren Kinder bereits in unseren Einrichtungen betreut werden, sowie alle Interessenten, die zu ersten Kontaktgesprächen zu uns kommen, die folgenden Informationen, die das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt hat, aufmerksam zu lesen und sich danach zu richten.
Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es sieht eine Impfpflicht gegen Masern für Personen in Gemeinschaftseinrichtungen bzw. für dort beschäftigte Personen vor. Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 des Infektionsschutzgesetzes (ISFG) sind u.a. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie Heime, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Flüchtlinge oder Spätaussiedler sowie Gesundheitseinrichtungen, zu denen auch Rettungsdienste gehören. Die Nennung der genannten Einrichtungen ist nicht abschließend.
Die Impfpflicht besteht für Personen, die nach 1970 geboren sind. Ausgenommen sind lediglich Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und dieses nachweisen.
Bei Kindern ab zwei Jahren und Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens 2 Masernschutzimpfungen oder ein Zeugnis über die Immunität gegen Masern vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de.
Die Impfpflicht besteht für Personen, die nach 1970 geboren sind. Ausgenommen sind lediglich Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und dieses nachweisen.
Bei Kindern ab zwei Jahren und Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens 2 Masernschutzimpfungen oder ein Zeugnis über die Immunität gegen Masern vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de.
Für den Nachweis über den Masernschutz Ihres Kindes verwenden Sie bitten den nachfolgenden Vordruck: